Wohnsitzänderungen
Allgemeine Erklärung
- Eine ANMELDUNG ist notwendig, wenn Sie Ihren Wohnsitz erstmalig in die Gemeinde Hauneck verlegen
- Eine UMMELDUNG ist ein Umzug innerhalb der Gemeinde Hauneck
- Eine ABMELDUNG ist bei einem Umzug ins Ausland erforderlich
- Ein STATUSWECHSEL ist die Änderung von einer Hauptwohnung zu einer Nebenwohnung
Eine Änderung in den Wohnsitzangelegenheiten muss spätestens 2 Wochen nach Bezug erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie erstmals nach Hauneck umziehen benötigen wir:
- Personalausweise
- Geburtsurkunden der Kinder (oder falls vorhanden einen Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbescheinigung*
* Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie auf unserer Homepage unter "Formulare zum Download"
Wenn Sie innerhalb Hauneck´s umziehen benötigen wir:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung*
Gebühren
Alle Wohnsitzänderungen sind KOSTENFREI!
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
In dringenden Notfällen außerhalb
unserer Sprechzeiten wählen Sie
bitte folgende Nummer (Bauhof):
0172 / 5647052*
*Diese Nummer ist kostenpflichtig.
Unsere Bankverbindungen
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
IBAN
DE36 5325 0000 0012 0000 12
BIC
HELADEF1HER
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VR-Bank NordRhön eG
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