Ortsgericht und Schiedsamt
Ortsgericht Hauneck | ||||||||
Zuständigkeiten Ortsgericht
Ansprechpartner
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Schiedsamt Hauneck | ||||||||
Zuständigkeiten Schiedsamt Das Schiedsamt ist eine in Hessen geschaffene Institution, die der Entlastung der Gerichte dient.
Bei folgenden Delikten ist es erforderlich, vor Einschalten eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren beim zuständigen Schiedsamt durchzuführen:
(z.B. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Sachbeschädigung) bis zu einem Streitwert von 750,00 EUR
(z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung)
Ansprechpartner
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
In dringenden Notfällen außerhalb
unserer Sprechzeiten wählen Sie
bitte folgende Nummer (Bauhof):
0172 / 5647052*
*Diese Nummer ist kostenpflichtig.
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