Kirchenaustritt
Allgemeine Erklärung
Der Austritt aus der Kirche kann von allen Personen, die das 14.Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hauneck beantragt werden.
Bei Minderjährigen ist die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- die gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren
pro Person 30,00 EURO.
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
In dringenden Notfällen außerhalb
unserer Sprechzeiten wählen Sie
bitte folgende Nummer (Bauhof):
0172 / 5647052*
*Diese Nummer ist kostenpflichtig.
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