Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres kann auch der gesetzlicher Vertreter dieses Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis enthält Angaben über die Person aus dem Bundeszentralregister, wie z. B. strafrechtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperrung einer Fahrerlaubnis, Vermerke zur Schuldunfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Die Bearbeitungszeit dauert etwa 10 -14 Tage.
Verschiedene Arten der Führungszeugnisse
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- ein erweitertes Führungszeugnis
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- 13,00 EUR alle Arten
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
In dringenden Notfällen außerhalb
unserer Sprechzeiten wählen Sie
bitte folgende Nummer (Bauhof):
0172 / 5647052*
*Diese Nummer ist kostenpflichtig.
Unsere Bankverbindungen
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
IBAN
DE36 5325 0000 0012 0000 12
BIC
HELADEF1HER
_____________________________
VR-Bank NordRhön eG
IBAN
DE55 5306 1230 0006 7077 42
BIC
GENODEF1HUE