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Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres kann auch der gesetzlicher Vertreter dieses Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis enthält Angaben über die Person aus dem Bundeszentralregister, wie z. B. strafrechtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperrung einer Fahrerlaubnis, Vermerke zur Schuldunfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten.

 

Die Bearbeitungszeit dauert etwa 10 -14 Tage.

Verschiedene Arten der Führungszeugnisse

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein erweitertes Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

  • 13,00 EUR alle Arten

 


Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Trost

Tel.: 06621 5060 - 14

E-Mail:

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

  E-Mail:

 

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bitte folgende Nummer (Bauhof):

 

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