Sterbefallbeurkundung
Allgemeine Erklärungen
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt die Person in einer öffentlichen Einrichtung wird uns der Sterbefall direkt mitgeteilt. Verstirbt die Person in ihrer Wohnung, so beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses kümmert sich dann um alle erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an.
Erforderliche Unterlagen
Verstorbene ledige Person:
- Geburtsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung zum Tod
- Ausweisdokumente
- Meldebescheinigung
Verstorbene verheiratete Person:
- Heiratsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung zum Tod
- Ausweisdokumente
- Meldebescheinigung
Gebühren
Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet 11,00 EURO.
Jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde kostet 5,00 EURO.
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
Frau Frenzel
Tel.: 06621 5060 - 10
E-Mail:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
In dringenden Notfällen außerhalb
unserer Sprechzeiten wählen Sie
bitte folgende Nummer (Bauhof):
0172 / 5647052*
*Diese Nummer ist kostenpflichtig.
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