Ab dem 16. Lebensjahr besteht in Deutschland Ausweispflicht.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hauneck gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung beantragt. Sollten Sie in Hauneck nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, so benötigen wir die Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzstadt- oder gemeinde.
Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre ausgestellt.
Die Herstellung eines neuen Personalausweises dauert etwa 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen:
den abgelaufenen Personalausweis oder Kinderreisepass (sollte dies nicht vorliegen, benötigen wir eine Personenstandsurkunde)
ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Elternteil / Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen erforderlich
Gebühren
unter 24 Jahren:
22,80 EUR
ab 24 Jahren:
37,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis:
10,00 EUR
Änderungen nach Umzug:
gebührenfrei
Informationen zum Reisepass
Der Reisepass muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hauneck gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Sollten Sie einen Reisepass sehr schnell benötigen, können Sie einen Express-Pass beantragen.
Die Herstellung eines Reisepasses dauert etwa 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen:
den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis
ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
bei Minderjährigen ist eine Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen erforderlich