Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Änderung Gefahrenabwehrverordnung über das Halten u. Führen v. Hunden

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)


Am 31. Dezember 2008 ist eine Änderung zur Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) eingetreten.

 

Demnach wurden Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden in die Rasseliste der gefährlichen Hunde aufgenommen.

 

In § 19 der HundeVO ist folgende Übergangsregelung getroffen für Hundehalter/innen, die bereits vor dem 31. Dezember 2008 einen Rottweiler gehalten haben:

 

„Die Gefährlichkeit eines Hundes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10, der vor dem 31. Dezember 2008 gehalten worden ist, wird nicht vermutet, wenn die Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich angezeigt wird; dies gilt entsprechend für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits erzeugte Nachkömmlinge. Die Anzeige wird der Halterin oder dem Halter schriftlich bestätigt. Sie ist beim Führen des Hundes mitzuführen.“

 

Wir bitten daher alle Halter/innen von Rottweilern und deren Kreuzung untereinander sowie mit anderen Hunden bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen, dass der Hund bereits vor dem 31. Dezember 2008 gehalten wurde.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

  E-Mail:

 

Durchwahlnummern


In dringenden Notfällen außerhalb

unserer Sprechzeiten wählen Sie 

bitte folgende Nummer (Bauhof):

 

0172 / 5647052*

*Diese Nummer ist kostenpflichtig. 

 

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN

DE36 5325 0000 0012 0000 12

BIC

HELADEF1HER

_____________________________

 

VR-Bank NordRhön eG

IBAN

DE55 5306 1230 0006 7077 42

BIC

GENODEF1HUE