Drohnenflüge über Privatgrundstücken
Bei der Gemeindeverwaltung gingen in den letzten Tagen vermehrt Beschwerden von Anwohnern der „Birkenstraße“ über Drohnenflüge, teilweise sogar mit Stillstand über den Grundstücken ein.
Die Anwohner fühlen sich davon belästigt und in ihrer Privatsphäre gestört.
Wir weisen darauf hin, dass kamerabestückte Drohnen, die über private Grundstücke in Wohngebieten fliegen, verboten sind.
Drohnenbesitzer verletzen damit die Persönlichkeitsrechte der Grundstückseigentümer.
Wir bitten die Drohnenflieger daher um Rücksichtnahme und Beachtung der Privatsphäre von Grundstückseigentümern.
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