Badespaß im eigenen Garten - Wichtige Hinweise zur Befüllung und Wasserentsorgung bei Pools
Der Sommer steht vor der Tür und gerade in den heutigen Zeiten liegt es nahe ein eigenes Schwimmbad bzw. eigenen Pool (inkl. mobilen) zu betreiben.
Nach dem aktuellen Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klima-schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom August 2019 handelt es sich bei dem genutzten Schwimmbadwasser um Abwasser.
In der Verordnung heißt es dazu: „Bei Schwimmbadwasser handelt es sich um Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Verbrauch in seinen Eigenschaften verändert ist und somit als Abwasser (Schmutzwasser) nach § 54 Abs. I Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu betrachten ist. Dieser Gebrauch besteht zum einen in der Verunreinigung des Wassers durch den Badenden, zum anderen durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe. Auch Niederschlagswasser, welches beispielsweise in den Pool gelangt, wird rechtlich zu Abwasser, womit die Rechtsvorschriften für das Einleiten von Niederschlagswasser nicht greifen können. Diese Wässer sind nun zwingend einer Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen.“
Das Abwasser der Gemeinde Hauneck muss über die Abwasserkanäle der Kläranlage Bad Hersfeld zugeführt werden. Dies kann durch Ablassen oder Abpumpen des Poolwassers in die Kanalleitung erfolgen. Eine Veränderung des Wassers durch den Badenden erfolgt bereits durch die Vermischung mit Körperstoffen wie Schweiß, durch Sonnenmilch oder Ähnliches, auch ohne den Einsatz von chemischen Zusätzen.
Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass dieses Wasser nicht mehr über Versickerung oder angrenzende Gräben entsorgt werden darf. Schwimmbadwasser im vorgenannten Zustand muss dem gemeindlichen Abwassersystem zugeführt werden und ist somit kostenpflichtig.
Eine Befüllung über den Gartenwasserzähler ist unzulässig.
Der Gartenwasserzähler ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen, weil das Wasser versickert oder von den Pflanzen aufgenommen wird und somit keine Abwassergebühren entstehen. Eine Befüllung des Pools/Schwimmbades über einen Gartenwasserzähler würde einen Abgabenverstoß darstellen, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Das Wasser zum Befüllen eines 5000-Liter-Pools kostet in Hauneck rund 30 Euro (inklusive der vorgeschriebenen Abwasserentsorgung).
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