Ortsgericht und Schiedsamt
Ortsgericht Hauneck | ||||||||
Zuständigkeiten Ortsgericht
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Schiedsamt Hauneck | ||||||||
Zuständigkeiten Schiedsamt Das Schiedsamt ist eine in Hessen geschaffene Institution, die der Entlastung der Gerichte dient.
Bei folgenden Delikten ist es erforderlich, vor Einschalten eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren beim zuständigen Schiedsamt durchzuführen:
(z.B. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Sachbeschädigung) bis zu einem Streitwert von 750,00 EUR
(z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung)
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