Niederschriften der Gemeindevertretung

Allgemeine Erklärungen

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde.

 
Die Zahl der Gemeindevertreter richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der Einwohner der Gemeinde (§ 38 Abs. 1 HGO). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck hat demnach 23 Sitze. Die Gemeindevertretung hat abweichend davon in ihrer Sitzung am 17.03.2010 in Anwendung des § 38 Abs. 2 HGO beschlossen, die Gemeindevertretung auf 19 Mitglieder zu verkleinern und die Hauptsatzung entsprechend geändert.
 
Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Gemeindevertreter, werden für eine fünfjährige Wahlzeit, die am 01. April des Wahljahres beginnt, von den wahlberechtigten Einwohnern der Gemeinde gewählt.
 
Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden (Grundsatz des freien Mandats). Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind ehrenamtliche im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung. Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlicher Sitzung. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen.
 
Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
 
Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 HGO, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.
 
Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung ist nicht auf einen Katalog von Aufgaben, beispielsweise die in § 51 HGO genannten „ausschließlichen Angelegenheiten“, beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle wichtigen Angelegenheiten. Damit trägt die Gemeindevertretung die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke der Gemeinde gelenkt werden sollen. Gemeindevertreter können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. In der Gemeindevertretung Hauneck gibt es zurzeit 3 Fraktionen.