Kirchenaustritt

Allgemeine ErklärungAllgemeine Erklärung

Der Austritt aus der Kirche kann von allen Personen, die das 14.Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hauneck beantragt werden.

Bei Minderjährigen ist die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • die gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Gebühren

pro Person 30,00 EURO.

 


Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Trost

Tel.: 06621 5060 - 14

E-Mail: