Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres kann auch der gesetzlicher Vertreter dieses Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis enthält Angaben über die Person aus dem Bundeszentralregister, wie z. B. strafrechtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperrung einer Fahrerlaubnis, Vermerke zur Schuldunfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Die Bearbeitungszeit dauert etwa 10 -14 Tage.
Verschiedene Arten der Führungszeugnisse
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- ein erweitertes Führungszeugnis
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- 13,00 EUR alle Arten
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail: