Eheschließung
Sie haben die große Liebe gefunden und möchten nun heiraten?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Was müssen Sie tun?
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung auf dem Wohnsitzstandesamt.
Die Anmeldung zur Eheschließung nimmt nur das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat.
Beide Partner müssen die Eheschließung persönlich anmelden. Sofern keine Ehehindernisse vorliegen,
haben Sie ab diesem Tag 6 Monate Zeit, zu heiraten.
Wir würden uns freuen, Sie als Brautpaar am Standesamt Hauneck begrüßen zu dürfen.
- Die Liebe ist das Einzige was sich verdoppelt, wenn man es teilt-
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- internationale Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
- Meldebescheinigung
Sie sind bereits geschieden und möchten eine erneute Eheschließung anmelden,
hierfür benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe
- Scheidungsurteil mir Rechtskraftvermerk
Sie sind verwitwet und möchten eine erneute Eheschließung anmelden,
hierfür benötigen Sie zusätzlich:
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Bei Anmeldungen zur Eheschließung von ausländischen Staatsangehörigen, ist ein persönliches Beratungsgespräch unbedingt erforderlich.
Hinweis: Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden erhalten Sie nur bei dem Standesamt, wo der jeweilige Personenstandsfall beurkundet worden ist.
Die Trauungen finden in unserem Trauzimmer oder auf dem Hochzeitsplatz direkt hinter der Gemeindeverwaltung statt.
Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail: