Ortsgericht und Schiedsamt

Ortsgericht Hauneck

Zuständigkeiten Ortsgericht

  • Erstellung von Sterbefallanzeigen über das Nachlassgericht
  • Nachlasssicherung
  • Schätzung von Grundstücken
  • Beglaubigung von Abschriften
  • Beglaubigung von Unterschriften, z.B. in
  1. Grundbuchangelegenheiten
  2. Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten
  3. Erbangelegenheiten
  4. privatrechtliche Angelegenheiten

Ansprechpartner

Ortsgerichtsvorsteher Stellvertreter
Herr Herr
Thomas Möckl Sascha Gilbert
Tel.: 06621 61169 Tel.: 06621 5060 - 19

 

Schiedsamt Hauneck

Zuständigkeiten Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine in Hessen geschaffene Institution, die der Entlastung der Gerichte dient. 

 

Bei folgenden Delikten ist es erforderlich, vor Einschalten eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schlichtungsverfahren beim zuständigen Schiedsamt durchzuführen:

  • bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten

       (z.B. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Sachbeschädigung)

        bis zu einem Streitwert von 750,00 EUR

  • bei strafrechtlichen Angelegenheiten

       (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung)

  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten

Ansprechpartner

Schiedsamt Stellvertreter

Herr

Herr
G. Barth T. Schott
Tel.: 06621 5060 - 0 Tel.: 06621 5060 - 0