Parken auf Gehwegen - Hinweise der Ordnungsbehörde

Parken auf Gehwegen - Hinweise der Ordnungsbehörde
Bild zur Meldung: Parken auf Gehwegen - Hinweise der Ordnungsbehörde

Gehwege sind – wie der Name es schon sagt – zum Gehen, nicht zum Parken; es wären sonst „Parkwege“.

Dementsprechend gehören Fahrzeuge auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass Kraftfahrzeuge unzulässig auf Gehwegen geparkt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass das Halten und Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. 

 

Mit dem Parken auf Gehwegen zwingen Sie vor allem Kinder, Mütter mit Kinderwägen, ältere Personen und Menschen mit einer Behinderung, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dieses Ausweichen stellt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere Kinder schätzen die Situation beim Wechsel auf die Fahrbahn oftmals falsch ein.

 

Wir appellieren daher an alle Autofahrer, Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu nehmen und weisen darauf hin, dass der ruhende Verkehr zukünftig stärker kontrolliert wird und Verstöße entsprechend geahndet werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Weitere Informationen