Veröffentlichung von Jubiläen im Hauneck Boten und der Hersfelder Zeitung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die EU-weite Grundverordnung für den Datenschutz (DSGVO), welche auch an unserer Kommune nicht spurlos vorübergegangen ist, regelt u.a. auch den rechtlichen Umgang mit persönlichen Daten (Geburtstage, Ehejubiläen).
Um weiterhin gesetzeskonform mit Ihren persönlichen Daten wie Geburtstag und Ehejubiläen umzugehen, werden wir ab dem 01.08.2022 nur noch auf Ihren Wunsch hin Geburtstage und Ehejubiläen im Hauneck Boten veröffentlichen.
Wenn Sie also weiterhin als Jubilar veröffentlicht werden möchten, bitten wir Sie, dies auf der Gemeindeverwaltung schriftlich, mit dem im Download erhältlichen Vordruck, bekanntzugeben. Diese Einverständniserklärung zur Veröffentlichung Ihres Geburtstags/Ehejubiläums gilt bis zum Widerruf.
Liegt uns keine Einverständniserklärung von Ihnen vor, werden Ihre persönlichen Daten bei Geburtstagen ab 70 Jahren oder Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit) automatisch nicht mehr veröffentlicht! Eine Übermittlungssperre ist fortan nicht mehr notwendig.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Frenzel (Tel. 06621 50 60 - 10) oder Frau Weise (Tel. 06621 50 60 - 17).
Wir bitten um Ihr Verständnis.