Wichtige Informationen zu Verbrennungsanzeigen
Aus gegebenem Anlass hat uns die zentrale Leitstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg nochmals auf das einheitliche Verfahren von Verbrennungsanzeigen hingewiesen.
Daher werden seitens der Gemeinde Hauneck ab sofort keine Verbrennungsanzeigen mehr weitergeleitet, die nicht auf dem einheitlichen und aktuellen Vordruck erstellt sind. Des Weiteren bitten wir nochmals ausdrücklich davon abzusehen, Verbrennungsanzeigen selbst an die zentrale Leitstelle zu senden. Dies obliegt nur der zuständigen Kommune!
Sollte das einheitliche Verfahren nicht eingehalten werden, wird die Verbrennungsanzeige zukünftig von der zentralen Leitstelle nicht mehr erfasst. Die Konsequenz daraus ist, dass ohne eine erfasste Anzeige, bei einer eingehenden Feuermeldung, sofort die zuständige Feuerwehr alarmiert wird.
Den aktuellen Vordruck sowie die Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle finden Sie auf unserer Homepage (oder hier auch über den Download). Sofern die Gemeindeverwaltung wieder geöffnet hat, kann dieser auch im Bürgerbüro ausgefüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsanzeigen vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben mindestens einen Tag vorher bei uns vorliegen müssen!